PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND ARBEITSBEWÄLTIGUNG (§ 4, 5(3) ArbSchG) IN
KOOPERATION MIT CONNECT NEUSTADT
PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND ARBEITSBEWÄLTIGUNG (§ 4, 5(3) ArbSchG) IN
KOOPERATION MIT CONNECT NEUSTADT
Flächendeckend für Ihre gesamte Organisation: Nutzung der arbeitsschutzgesetzlichen Pflicht als Optimierungschance
Seit 2013 gilt das „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt, was folglich Richtlinien psychischer Belastungen am Arbeitsplatz festlegt.
Zusammen mit connect Neustadt als zertifizierter Partner in der psychischen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsbewältigung geben wir Ihnen Chancen:
Je nach Ausgangslage bieten wir Ihnen neben Analyse auch Training, Beratung, Coaching, Mediation und Supervision an:
Für weitere Details kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.